Pressemitteilung

Flutopfer müssen die föderale Gebühr von 20 € für den Ersatz des Führerscheins nicht zahlen

BRÜSSEL 18. August 2021 - Bei den Überschwemmungen im Juli gingen viele Dokumente wie Führerscheine verloren oder wurden beschädigt. Wer gezwungen ist, seinen Führerschein ersetzen zu lassen, muss in der Regel eine Gebühr von 20 Euro an die föderalen Behörden entrichten. Der Vizepremierminister und föderale Minister für Mobilität, Georges Gilkinet, beschloss als Geste der Solidarität, den von den Unwettern Betroffenen diese Gebühren zu erlassen. Die zusätzlichen Verwaltungskosten für die Kommune müssen jedoch weiterhin gezahlt werden, sofern diese nichts anderes beschließt. Georges Gilkinet: „Die Menschen sollen die Möglichkeit haben, ihr normales Leben so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.“

Die verschiedenen öffentlichen Verkehrsbetriebe verteilten im Juli an die von den Überschwemmungen Betroffenen ein „Libre parcours Solidarité“-Ticket, um ihnen die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern. Der Vizepremierminister und Minister für Mobilität Georges Gilkinet und der Föderale Öffentliche Dienst Mobilität wollen ebenfalls ihre Solidarität bekunden:

 

Jede kleine Geste zählt. Mit der Entscheidung, den Führerschein kostenlos zu ersetzen, wenn man von der Katastrophe betroffen ist, möchte ich den Menschen helfen, ihre Mobilität so schnell wie möglich wiederzuerlangen und ihr Leben weiterzuführen.“

 

Sofortige Wirkung bei künftigen Naturkatastrophen

 

Minister Gilkinet unterzeichnete einen Königlichen Erlass, einen Ministerialerlass und ein Rundschreiben des FÖD Mobilität, die an die Gemeinden verschickt werden. So wird festgelegt, dass die föderale Gebühr in Höhe von 20 Euro auch dann automatisch entfällt, wenn in Zukunft eine Naturkatastrophe anerkannt wird.

 

„Ich hoffe, dass eine solche Situation nie wieder eintritt, aber eine der Lehren, die wir aus diesem Ereignis ziehen müssen, ist, dass Menschen, die alles verloren haben, automatisch von Erleichterungen profitieren sollten. Die verwaltungsrechtlichen Sanktionen für Opfer von Naturkatastrophen sollten so weit wie möglich reduziert werden. Und so wird es auch in der Gesetzgebung verankert werden.“

 

Antrag an die Kommunalverwaltung

 

Die Einwohner der 202 betroffenen wallonischen Gemeinden können ihren neuen Führerschein wie üblich bei ihrer Gemeinde beantragen. Die Gemeinden können dann selbst entscheiden, ob sie auf die zusätzlichen Verwaltungskosten verzichten wollen oder nicht.

 

Es wäre logisch, dass sich die Gemeinden an diesem föderalen Erlass orientieren, auch in Bezug auf die geforderten Kosten für andere Verwaltungsdokumente, aber die Entscheidung liegt bei ihnen“, bemerkt Georges Gilkinet abschließend.