408 Unfälle mit E-Scootern im Jahr 2020. Georges Gilkinet: „Mikromobilität ist eine neue Freiheit, die in die richtigen Bahnen gelenkt werden muss“
408 Unfälle mit E-Scootern im Jahr 2020 Georges Gilkinet: „Mikromobilität ist eine neue Freiheit, die in die richtigen Bahnen gelenkt werden muss“
E-Scooter, Elektroeinräder, Hoverboards, Segways usw. Innovation und Kreativität haben in den letzten Jahren vor allem in den Großstädten des Landes die Fortbewegung für aktive Nutzer befreit und erleichtert. Ob geteilt oder privat, die Mikromobilität ist eine Lösung unter anderen, um die Bewegungsfreiheit zu erhöhen, den Verkehrsfluss zu verbessern und die Luftverschmutzung zu verringern.
Der Vizepremierminister und Minister für Mobilität, Georges Gilkinet, unterstützt diese neuen Verkehrsträger voll und ganz. Aber diese neue Freiheit muss noch gezähmt und sicher eingesetzt werden. Er fordert daher die lokalen und regionalen Behörden auf, die öffentlichen Infrastrukturen sicherer und geeigneter für diese neuen Verkehrsträger zu machen und das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrsordnung einhalten müssen.
Georges Gilkinet: „Um angenehmerer Städte und besserer Luft willen bin ich sehr dafür, die Entwicklung dieser neuen Verkehrsmittel, wie E-Scooter, Elektroeinräder, Hoverboards oder Segways, vor allem in den Städten, zu fördern. Aber wir müssen uns noch daran gewöhnen und unser Verhalten anpassen, um zu viele Unfälle zu vermeiden. Deshalb unterstütze ich Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Sicherheit dieser Verkehrsteilnehmer sowie die Entwicklung angepasster Infrastrukturen für eine besser gemeinsam genutzte und sicherere Straße.“
Eine Feststellung: 408 Unfälle mit E-Scootern im Jahr 2020
Nach den ersten Zahlen, die die Polizei 2020 erfasste, wurden im vergangenen Jahr 408 Unfälle mit Beteiligung eines E-Scooter-Nutzers registriert. Häufig kommt es dabei zu Kopfverletzungen oder Kieferbrüchen.
Seit Ende 2019 können Polizeibeamte, die einen Unfall aufnehmen, auf ihrem Meldebogen angeben, dass ein E-Scooter-Nutzer beteiligt war. Damit liegen nun die ersten Zahlen zu diesem Thema vor:
2020
Jan. 21
Feb. 19
März 8
Apr. 13
Mai. 21
Jun. 48
Jul. 52
Aug. 67
Sept. 56
Okt. 40
Nov. 34
Dez. 29
Insgesamt 408
Wahrscheinlich ist jedoch die Dunkelziffer sehr viel höher, denn nicht jeder gestürzte Nutzer ruft die Polizei, sodass der Unfall nicht dokumentiert wird. Viele Unfälle, in die ein E-Scooter-Fahrer verwickelt ist, sind jedoch einseitig, d. h., es ist nur der betreffende Fahrer beteiligt.
Uneinheitliche europäische Gesetzgebung
Das Forum der Europäischen Forschungsinstitute für Straßenverkehrssicherheit (FERSI) hat den rechtlichen Status von E-Scootern in den Mitgliedstaaten erfasst. In der nachstehenden Tabelle sind die wichtigsten Ergebnisse und die von den Staaten getroffenen rechtlichen Maßnahmen zusammengefasst. Grün bedeutet, dass die Regel gilt, rot bedeutet, dass sie nicht gilt. Die Farbe Orange bedeutet, dass die Regeln nicht eindeutig sind.
Diese Tabelle zeigt, dass Belgien nach dem derzeitigen Stand seiner Gesetzgebung dieser neuen Art von Verkehrsmitteln relativ offen gegenübersteht.
Überblick über die Rechtsvorschriften für E-Scooter in Europa
Sensibilisierung für bestehende Vorschriften
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, müssen zunächst die bestehenden Vorschriften in Erinnerung gerufen werden. So ist es zum Beispiel verboten, mit E-Scootern auf dem Bürgersteig zu fahren. Unsere Straßenverkehrsordnung verbietet dies bereits, es sei denn, sie sind mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs (+/- 5 km/h). Leider scheinen einige Menschen dies zu vergessen.
In Anbetracht der häufig auftretenden Kopfverletzungen und Kieferbrüche kann das Tragen eines Helms für mehr Sicherheit sorgen und wird daher insbesondere für die schwächsten Gruppen empfohlen. Es ist jedoch schwierig, eine Helmpflicht einzuführen, ohne die spontane Nutzung von E-Scootern zu behindern, insbesondere bei gemeinsam genutzten Fahrzeugen.
Vor allem aber kann die Sensibilisierung für die bestehenden Regeln der Straßenverkehrsordnung, für die eigene Sicherheit und die der anderen, dazu beitragen, das Verhalten der Verkehrsteilnehmer an diese neue Freiheit anzupassen.
Georges Gilkinet: „Die Sicherheit im Straßenverkehr geht alle an, sowohl die Nutzer dieser neuen Verkehrsmittel, die sich an die Regeln halten müssen, als auch die anderen Verkehrsteilnehmer, die sich auf diese neue Präsenz im Straßenverkehr einstellen und dafür sorgen müssen, dass sie die aktiven Nutzer nicht gefährden. Und auch die Infrastrukturbetreiber sind in der Pflicht, indem sie für diese Nutzer eigene Fahrspuren und Parkplätze schaffen.
Anpassung der Infrastruktur für eine besser gemeinsam genutzte Straße
Im jüngsten Mobilitätsbarometer des Vias-Instituts gaben neben denjenigen, die bereits einen E-Scooter nutzen, 16 % der Befragten an, dass sie E-Scooter ausprobieren möchten. Sie sind daher Teil der Zukunft unserer Mobilität.
Diese Begeisterung erfordert natürlich eine Anpassung der Infrastruktur durch die Regionen und Gemeinden für eine bessere gemeinsam genutzte Straße. Eine sichere und ausgebaute Infrastruktur für die Mikromobilität wirkt sich nämlich positiv auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer aus. Die Nutzer von E-Scootern müssen daher in der Lage sein, die richtige Infrastruktur zu nutzen, um sich fortzubewegen, aber auch, um ihre Fahrzeuge abzustellen, ohne andere Verkehrsteilnehmer in Schwierigkeiten zu bringen oder zu gefährden.
Georges Gilkinet: „Die Berücksichtigung dieser neuen Verkehrsträger und die Organisation der sicheren Koexistenz aller Nutzer sind spannende Herausforderungen für die Zukunft. Wir werden die nächste Generalversammlung zur Straßenverkehrssicherheit im Herbst nutzen, um uns mit diesen Fragen zu befassen und unsere Mobilität zu noch mehr Freiheit zu entwickeln!“