Radwege und zweifarbige Ampeln: Georges Gilkinet passt die Straßenverkehrsordnung an, um das Radfahren sicherer zu machen
Nach Erhalt der positiven Stellungnahmen der Regionen unterzeichnete der Vizepremierminister und Minister für Mobilität, Georges Gilkinet, den Königlichen Erlass vom 8. Juni 2021 zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 über die allgemeine Regelung der Straßenverkehrspolizei und der Benutzung der öffentlichen Straßen. Dieser Königliche Erlass wurde am 15. Juli dieses Jahres veröffentlicht und tritt am 1. August 2021 in Kraft.

Die Popularität des Fahrrads ist heute nicht zu übersehen. Immer mehr Belgier entscheiden sich für die Freiheit, sich mit oder ohne elektrische Unterstützung auf zwei Rädern fortzubewegen. Unsere Städte und Dörfer müssen sich daher an diese sich rasch entwickelnde Mobilität anpassen, um die Straßen sicherer, friedlicher und für alle nutzbar zu gestalten. Als Beitrag dazu hat der Vizepremierminister und Minister für Mobilität, Georges Gilkinet, die Beschilderung für Fahrradstraßen vereinfacht und durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung die Verwendung von zweifarbigen Ampeln für Radfahrer und Fußgänger zugelassen.
Radweg bis zur nächsten Kreuzung
Zur Vereinfachung und zur Verringerung der Anzahl der Verkehrsschilder ist das Schild, das eine „Fahrradstraße“ anzeigt (F111), nun bis zur nächsten Kreuzung gültig (wie es beispielsweise bei Geschwindigkeitsbegrenzungen der Fall ist). Folglich wird das Schild, das das Ende einer Fahrradstraße anzeigt (F113), als überflüssig angesehen und abgeschafft. Auch die Definition der „Fahrradstraße“ wird in diesem Sinne angepasst, ebenso wie die „Fahrradstraßenzonen“, für die der Königliche Erlass auch die Anfangs- und Endzeichen klarstellt.
Georges Gilkinet: „Diese Anpassung der Straßenverkehrsordnung ist eine Antwort auf das neue Konzept der „Fahrradzonen“, das sich in unseren Städten und Dörfern zunehmend entwickelt. Mehrere „Fahrradstraßen“ werden zusammengelegt, um eine sicherere Zone für Radfahrer zu schaffen. Diese Anpassung unserer Straßeninfrastruktur ermöglicht einen reibungsloseren Verkehrsfluss für alle: Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer und Autofahrer. Sie verändert aber auch ganze Stadtviertel und macht sie für Jung und Alt gleichermaßen angenehmer. Ich bin überzeugt, dass dies Schritte hin zu einem öffentlichen Raum sind, der von den Nutzern besser gemeinsam angenommen wird.“
Zweifarbige Ampeln für Fußgänger und Radfahrer
Der Königliche Erlass, der am 1. August 2021 in Kraft tritt, erlaubt nun auch die Kombination von Ampelsignalen für Radfahrer und Fußgänger mit dem Zweifarbensystem (dies war bisher offiziell nur für dreifarbige Ampeln vorgesehen).
Wenn die Leuchte die beleuchtete Silhouette eines Fahrrads und eines Fußgängers zeigt, gilt diese Leuchte nur für Radfahrer, Fahrer von zweirädrigen Mopeds, wenn diese den Radweg benutzen dürfen, und Fußgänger.
Georges Gilkinet: „Wenn man die Radwege auf dem inneren Ring in Brüssel benutzt, sieht man bereits diese zweifarbigen Ampeln, die an die herkömmlichen Ampeln angebracht sind. Dies ist ein sehr gutes Beispiel für eine fußgänger- und radfahrerfreundliche Infrastruktur: Diese Kombination aus Ampeln und Straßengestaltung erleichtert das sichere Überqueren von Kreuzungen. Durch die Anpassung der Straßenverkehrsordnung wollte ich diese Kombination offiziell machen, damit sie von allen Straßenbetreibern in ganz Belgien verwendet werden kann. Es ist eine Frage des gesunden Menschenverstands und der Effizienz, die bestehende Infrastruktur anzupassen, ohne an allen Kreuzungen mit Fußgänger- und Radfahrerüberwegen neue Ampeln aufstellen zu müssen.“